Gesetze und Verordnungen

Die Honigbienenhaltung sowie die Ernte Verarbeitung und der Verkauf von Honig unterliegt folgenden Gesetzen und Verordnungen:

Bienenhaltung:

Im Bürgerlichen Gesetzbuch findet man mehrere Bereiche (Rechte) die die Imkerei betreffen.

Hier zu ein Verweis auf eine Zusammenfassung in Wikipedia.

Hier werden aufgeführt das

  1. Nachbarrecht
  2. Haftungsrecht
  3. Schwarmrecht
  4. Öffentliches Bienenrecht
  5. Öffentliches Baurecht
  6. Tierseuchenrecht
  7. Lebensmittelrecht

Bienenseuchen-Verordnung BienSeuchV

 

Honigernte:

folgende Gesetze und Verordnungen sind bei der Honigernte zu beachten:

Honigverordnung HonigV des Bundes

Honigverordnung DIB des Deutschen Imkerbundes

Leitsätze Honig

Lebensmittelhygiene-Verordnung LMHV

 

Honig verpacken:

folgende Gesetze und Verordnungen sind hierbei zu beachten:

Lebensmittelkennzeichnungsverordnung lmkv

Loskennzeichnungsverordnung lkv

Mess- und Eichgesetz MessEG

Fertigverpackungsverordnung FertigPackV

Verpackungsverordnung PackV

Preisangabenverordnung PAngV

Produkthaftungsgesetz ProdHaftG

 

Alles ausser Haus Verkauf:

Ladenschlussgesetz LadSchlG

Gesetz gegen unlauteren Wettbewerb UWG

 

Wer lieber eigene Etiketten erstellen will kann dies mit verschiedenen Programmen am heimischen PC tun.

Da wären komplett kostenlos Inkscape sowie GIMP sehr gute Kandidaten.

 

Grundsätzlich gelten die folgenden Angaben als verpflichtend für ein Honigetikett:

  • die Verkehrsbezeichnung, also der Begriff „Honig“, der durch die Sorte oder eine kleine Präzisierung wie „Blüten-“ ergänzt werden darf,
  • das Ursprungsland in Form der Bezeichnungen „Deutscher Honig“ oder „Herkunftsland Deutschland“ oder „Honig aus Deutschland“,
  • Name und Anschrift des Imkers oder Honigverkäufers,
  • die Füllmenge, die Schriftgröße muss mindestens vier Millimeter groß sein,
  • das Mindesthaltbarkeitsdatum (MHD), hier kann der Imker den Zeitraum selber entscheiden, er muß jedoch gewährleisten das der Honig bis zum Erreichen des MHD (bei richtiger Lagerung) verkehrsfähig ist,
  • und eine Loskennzeichnung zur Rückverfolgbarkeit. Die Loskennzeichnung kann man weglassen wenn auf dem Etikett ein tagesgenaues MHD angegeben ist.
  • Hinweis zur Aufbewahrung: Der empfohlene Wortlaut lautet hier „Trocken und vor Wärme geschützt lagern!“. So ist der Honig möglichst lange haltbar.